Landesvorschriften

Entschädigungsrichtlinie
Die Entschädigungsrichtlinie (EntschRichtl-fF) regelt die Entschädigungsleistungen für die Tätigkeit im Ehrenamt “Feuerwehr”
Entschädigungsverordnung
Die Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren (EntschVOfF) regelt die Aufwandsentschädigungen für die Wehrführungen.
Organisationserlass des Landes Schleswig-Holstein
Der Erlass regelt die Organisation und Ausrüstung sowie die Laufbahnen und Ausbildungen der freiwilligen Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren.
- Organisationserlass 2135-27
- Organisationserlass 2135-27-Anlage-003
- Organisationserlass 2135-27-Anlage-004
Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein
Für viele Lehrgänge, die an der Landesfeuerwehrschule angeboten werden, kann Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragt werden.
